Geschäftsordnung

1. Zielsetzung der Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung legt die Kompetenz- und Aufgabenverteilung innerhalb der Musikkapelle Frohsinn Lautlingen e.V. und nach außen fest. Sie ergänzt die Satzung der Musikkapelle Frohsinn Lautlingen e.V. und die Jugendordnung.


2. Der Ausschuss

2.1 Der 1. Vorsitzende

Nimmt die Richtlinienkompetenz im Rahmen der Satzung wahr. Er repräsentiert die Musikkapelle Frohsinn Lautlingen e.V. nach außen. Seine Aufgaben umfassen weiterhin: die Einberufung von Ausschusssitzungen, die Einberufung der Mitgliederversammlung. Führt die Vereinssoftware mit sämtlichen Mitgliedsdaten. Führt die Ehrungen der fördernden und aktiven Mitglieder durch und überwacht die Arbeit des 2. Vorsitzenden, des Kassiers und des Schriftführers.

2.2 Der 2. Vorsitzende

Vertritt den ersten Vorsitzenden bei Verhinderung, übernimmt die Überwachung der Ehrungstermine der Mitglieder und ist für die fristgerechte Beantragung derselben verantwortlich. Im Weiteren entlastet er den 1. Vorsitzenden nach Absprache.

2.3 Der Schriftführer

Erledigt den gesamten Schriftverkehr, wenn nicht von anderen Personen bereits erfolgt. Er fertigt über die Mitgliederversammlung ein Protokoll, ebenso über die Sitzungen des Vorstandes. Er führt die Anwesenheitslisten bei allen Zusammenkünften. Auch die Veranstaltungen des Vereins werden durch Protokoll von ihm erfasst. Die Terminpläne werden von ihm erstellt. Er ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein. Das Protokollbuch ist zum Jahresende dem 1. Vorsitzenden vorzulegen. Änderungen darin erfolgen nur in gemeinsamer Absprache.

2.4 Der Kassier

Ist zuständig für alle finanziellen und versicherungstechnischen Angelegenheiten der Musikkapelle Frohsinn Lautlingen e.V.. Er erledigt den gesamten Zahlungsverkehr und überwacht den termingerechten Eingang von Zahlungen, insbesondere der Mitgliedsbeiträge. Er verwaltet die Vereinskasse und erstellt den jährlichen Kassenabschluss. Zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer prüfen die Kasse mindestens einmal jährlich und haben in der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht abzugeben.

Die Kassenprüfer haben darüber hinaus das Recht, jederzeit Kassenprüfungen vorzunehmen.

Der Kassier hat auf Verlangen dem Vorstand die momentane Finanzlage mitzuteilen.

2.5 Die Beisitzer

Die Beisitzer im Vorstand können allgemeine Aufgaben wahrnehmen. Sie sind im Ausschuss stimmberechtigte Berater und überwachen zugleich die Arbeit des Vorstandes als Kontrollorgan.

2.6 Der Dirigent

Ist für alle musikalischen Belange des Orchesters alleinverantwortlich zuständig. Zuständig für den Kauf von Notensätzen in Absprache mit dem Vorsitzenden. Entscheidet über die Einsetzung von Jugendlichen und neuen Musikern im Orchester. Legt fest, wer welche Stimme zu spielen hat.

Hält eine wöchentliche Probe von 2 Stunden (mit Pause) ab. Bei Bedarf kann er zusätzliche Proben (Registerproben u.ä.) anordnen.

2.7 Der Vizedirigent

Er wird vom Ausschuss auf Vorschlag des Dirigenten bestellt. Der Vizedirigent vertritt den Dirigenten bei Verhinderung nach Absprache. Im Innenverhältnis steht er dem Dirigenten auf Wunsch beratend zur Seite.

2.8 Der Jugendleiter

Ihm obliegt vor allem die Schulung und Betreuung des Nachwuchses. Als Vertrauensperson zwischen Jugend und Blasorchester ist er für das einvernehmliche Innenverhältnis zuständig. Er organisiert nach Absprache mit dem Ausschuss Veranstaltungen und Auftritte der Jugendkapelle. Er führt in Absprache mit dem Vorstand und dem Jugenddirigenten die Anmeldung zu Wertungsspielen und Fortbildungslehrgängen durch. Bei Verhinderung und nach Absprache wird er durch seinen Stellvertreter vertreten.

2.9. Der Jugenddirigent

Leitet die Jugendkapelle und ist für die musikalische Gestaltung der Auftritte zuständig. In Absprache mit dem Dirigenten sorgt er dafür, dass die Jugendlichen bei entsprechendem Kenntnisstand dem Blasorchester zugeführt werden.

2.10 Der EDV-Beauftragte/Datenschutzbeauftragte

Pflegt in enger Absprache mit dem Vorstand die Homepage der MKL. Ebenso pflegt er in enger Absprache mit dem Vorstand die Daten im ComMusic Programm. Ist verantwortlich für die jährliche Mitgliederbestandsmeldung an den Blasmusik Kreisverband Zollernalb.

Als Datenschutzbeauftragter überwacht er die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ebenfalls in enger Absprache mit dem Vorstand.


3. Die Jugendkapelle

3.1. Organisationsform

Die Jugendkapelle ist eine Gruppierung der Musikkapelle Frohsinn Lautlingen e.V. Vertrauensperson zwischen Vorstandschaft und Jugendkapelle ist der Jugendleiter.

3.2. Musikalische Leitung

Der Jugenddirigent leitet die Jugendkapelle als Dirigent und ist für die musikalischen Belange verantwortlich.

3.3. Finanzen

Alle finanziellen Angelegenheiten werden über den Kassier der Musikkapelle Frohsinn Lautlingen abgewickelt. Entscheidungen darüber trifft der Vorstand bzw. Ausschuss.

3.4. Jugendordnung

Alle weiteren Belange betreffend der Wahl des Jugendleiters und seines Stellvertreters, der Jugendausbildung, der Bezuschussung u.ä. werden in einer separaten Jugendordnung geregelt.


4. Beiträge / Ehrungen

4.1. Aktive Mitglieder

Aktive Mitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei.

4.2. Fördernde Mitglieder

Alle fördernden Mitglieder sind dem Verein gegenüber zu Beitragszahlungen verpflichtet. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils zum 30. September eines Jahres als SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe der Gläubiger-ID und der bei der Aufnahme mitgeteilten Mitgliedsnummer vom angegebenen Konto. Fällt der 30. September nicht auf einen Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

4.3. Beitragssätze

Der Jahresbeitragssatz beträgt derzeit 20,– €. Er kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dies ist mit keiner Satzungsänderung verbunden.

4.4. Ehrenmitglieder

Nach 30-jähriger ununterbrochener aktiver Mitgliedschaft bzw. nach 40-jähriger ununterbrochener fördernder Mitgliedschaft werden Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt. Sie erhalten hierüber eine Urkunde und gelten fortan als beitragsfrei.

Ehemalige 1. Vorsitzende, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Ausschusses zum Ehrenvorsitzenden, ohne Sitz und Stimme im Ausschuss, ernannt werden.

4.5. Ehrungen

Aktive Musikerinnen und Musiker werden entsprechend den Ehrungsrichtlinien des BVBW/BDMV geehrt (10/20/30/40/50 usw. Jahre, sowie entsprechende Sonderehrungen für bes. Verdienste).

Fördernde Mitglieder erhalten für die Mitgliedszeiten keine besonderen Ehrungen nach den Richtlinien des BVBW. Im begründeten Ausnahmefall entscheidet der Ausschuss mit einfacher Mehrheit über den beim Verband einzureichenden Ehrungsantrag.

Für besondere Ehrungen stehen dem Vorstand die Vereinsnadeln in Gold und Silber zur Verfügung. Über deren Verleihung entscheidet allein der Vorstand.

4.6. Geburtstage + Ständchen

Jedes Mitglied hat zu seinem 50/60/70/80/90 usw. Geburtstag das Anrecht auf ein kostenloses musikalisches Ständchen und ein kleines Präsent seitens des Vereins. Die Abhaltung dieses Ständchens wird von der Vorstandschaft im Vorfeld abgeklärt. Sollte ein Ständchen nicht gewünscht werden, erhält das Mitglied ein Glückwunschschreiben des Vereins mit dem Präsent.

Über das Präsent, derzeit im Wert von 25,– €, entscheidet die Vorstandschaft. Empfehlenswert ist aber ein neutrales Geschenk (derzeit ein Gutschein der MKL oder aber ein Glas- bzw. Zinngeschenk), das ohne Ansehen der Person für alle Mitglieder allgemeingültig ist.


5. Richtlinien für Todesfälle

5.1. Todesfälle bei aktiven Musiker/innen

Bei Todesfällen von aktiven Musiker/innen wird die musikalische Umrahmung der Trauerfeier übernommen. Ebenso wird, falls gewünscht, vom 1. Vorsitzenden eine Trauerrede gehalten. Am Grabe wird ein Blumengebinde niedergelegt. Im Vorfeld erscheint in der Tageszeitung, nach Absprache mit den Hinterbliebenen, ein entsprechender Nachruf des Vereins. Das Fachorgan des Blasmusikverband-Baden-Württemberg wird durch den Schriftführer verständigt und mit den notwendigen Angaben (Lebenslauf, Vereins-Lebenslauf, erhaltene Auszeichnungen usw.) versorgt.

5.2. Todesfälle bei fördernden Mitgliedern und fördernden Ehrenmitgliedern

Bei Todesfällen von fördernden Mitgliedern wird die Trauerfeier in der Aussegnungshalle musikalisch umrahmt. Bei fördernden Ehrenmitgliedern wird zusätzlich ein Blumengebinde am Grabe niedergelegt.

5.3. Grundsätzliches / Sonderfälle

Bei Beerdigungen aller Mitglieder/Ehrenmitglieder wird grundsätzlich die Fahne mitgeführt. Am Grabe oder in der Aussegnungshalle wird als letztes Musikstück das Lied „Ich hatt´ einen Kameraden“ von Fr. Silcher gespielt. Trauerreden werden nur bei aktiven Musiker/innen gehalten.

Bei direkten Familienangehörigen (Elternteile, Kinder sowie Ehe- bzw. Lebenspartner) von aktiven Musiker/innen wird ebenfalls, falls gewünscht, die musikalische Gestaltung der Trauerfeier übernommen.


6. Uniform-Ordnung

Zur Uniform der Musikkapelle Frohsinn gehören die Jacke, Hose bzw. Rock, bei den Herren wird dazu ein weißes Hemd mit dem Trachtenschieber getragen, bei den Damen eine weiße Trachtenbluse.

Die Uniform ist bei folgenden Anlässen zu tragen:

· Dreikönig – Gottesdienst für Verstorbene + Gefallene der MKL

· Konzerten

· Fronleichnam – Prozession

· Kreismusikfeste des Blasmusik-Kreisverbandes-Zollernalb

· Volkstrauertag – Gedenkgottesdienst

· Beerdigungen von Mitgliedern/Ehrenmitgliedern (aktiv + fördernd)

Bei sommerlichen Festen tragen alle Musiker/innen „schwarz/weiss/rot“ (Schwarze Hose, schwarze Socken, schwarze Schuhe, weißes Hemd oder Bluse mit Schieber und die rote Weste).

Änderungen hierzu kann der Vorstand (u. a. je nach Witterungsverhältnissen) anordnen.


7. Inkrafttreten / Änderungen

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft. Ist eine neue Satzung noch nicht verabschiedet, so tritt die Geschäftsordnung mit dem Tag des Inkrafttretens der neuen Satzung in Kraft.

Änderungen der Geschäftsordnung kann die Vorstandschaft mit dem Ausschuss in einfacher Mehrheit beschließen. Auf die Änderung ist in der Einladung zur Ausschusssitzung hinzuweisen.

Albstadt Lautlingen, 05.01.2005

überarbeitet am 20.11.2013/09.02.2022/16.11.2022